Wer das Gesetz erfüllen will, braucht Mut zur Lücke

Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in diesem Monat werden abfallpolitisch wichtige Ziele formuliert – aber für deren Umsetzung braucht es „Mut zur Lücke“.

Beispiel: Einkauf von recycelten Produkten statt Neuwaren durch die öffentliche Hand. Die 6.000 Beschaffungsstellen im Bund sowie deren nachgeordnete Behörden sollen nicht mehr nur prüfen, ob sie Wandfarbe in Kunststoff-Rezyklateimern bestellen. Diese sollen ab sofort „Vorrang“ bekommen, wenn sie „rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig“ sind. Das sind sie nachweislich! Aber: das Gesetz formuliert eine kleine Einschränkung: sofern keine „unzumutbaren Mehrkosten“ entstehen.

Deshalb wird man in den 6.000 Beschaffungsstellen über ein gerüttelt Maß an Durchsetzungskraft verfügen müssen, um z. B. Wandfarbe in recycelten Eimern einzukaufen, da sie etwas teurer sind, als Neuware. Hochwertige Umwelttechnik, wie das Sammeln, Wiederaufbereiten und Wiedereinsetzen in den Stoffkreislauf, kostet Aufwand und Geld.

Das Gesetz hat also festgeschrieben: Solange der niedrige Ölpreis die Kunststoffproduktion billig macht und CO2 keinen angemessenen Preis hat, haben recycelte Produkte im direkten Wettbewerb preislich keine Chance.

Die Initiative geTon appelliert deshalb an die Weitsicht und das nachhaltige Denken in den Behörden, bei deren politischen Entscheidern und in den kommunalen Institutionen: Wirken Sie auf Ihre Dienstleister ein und bestellen Sie Produkte, durch die Plastik recycelt und zurück in den Kreislauf gebracht wird.

Diese Entscheidung können Sie Ihren Bürgerinnen und Bürgern erklären, das verstehen sogar Ihre Kinder: Sie investieren Steuergelder für etwas, das der Umwelt wirklich zugutekommt – durch die Einsparung von Ressourcen bei der Plastikproduktion und die Vermeidung von CO2-Emissionen.

Tun Sie es! Ihr Green Deal wäre eine sportliche Ansage an die Wirtschaft.

Link: Beschaffungs-Video: https://youtu.be/8OCLnvUFadM