Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in diesem Monat werden abfallpolitisch wichtige Ziele formuliert – aber für deren Umsetzung braucht es „Mut zur Lücke“.
Beispiel: Einkauf von recycelten Produkten statt Neuwaren durch die öffentliche Hand. Die 6.000 Beschaffungsstellen im Bund sowie deren nachgeordnete Behörden sollen nicht mehr nur prüfen, ob sie Wandfarbe in Kunststoff-Rezyklateimern bestellen. Diese sollen ab sofort „Vorrang“ bekommen, wenn sie „rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig“ sind. Das sind sie nachweislich! Aber: das Gesetz formuliert eine kleine Einschränkung: sofern keine „unzumutbaren Mehrkosten“ entstehen.
Deshalb wird man in den 6.000 Beschaffungsstellen über ein gerüttelt Maß an Durchsetzungskraft verfügen müssen, um z. B. Wandfarbe in recycelten Eimern einzukaufen, da sie etwas teurer sind, als Neuware. Hochwertige Umwelttechnik, wie das Sammeln, Wiederaufbereiten und Wiedereinsetzen in den Stoffkreislauf, kostet Aufwand und Geld.
Das Gesetz hat also festgeschrieben: Solange der niedrige Ölpreis die Kunststoffproduktion billig macht und CO2 keinen angemessenen Preis hat, haben recycelte Produkte im direkten Wettbewerb preislich keine Chance. Das muss sich ändern.