Die EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2020) ist ein Klassifizierungssystem, welches darstellen soll, welche Wirtschaftstätigkeiten der Industrie und Unternehmen als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Dabei sollen nur jene Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig gelten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltziele leisten und gleichzeitig andere Umweltziele nicht gefährden, die sogenannte „Do No SignificantHarm“-Regel. Dahinter steckt die Idee, privaten und wirtschaftlichen Investoren eine Übersicht darüber zu ermöglichen, welche Investitionen nachhaltig sind. Zudem soll dieses Klassifizierungsinstrument im Sinne des European Green Deals für Transparenz sorgen und als Unterstützung bei der Umsetzung fungieren. Die Umweltziele der Taxonomie umfassen den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme sowie die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.